Kinder Masken – Single-use Medical Face Mask Typ I
Lieferumfang: 100 Stk. Kinder Masken im Paket.
Dieser dreilagige Mundschutz besteht aus hautfreundlichem Material und bietet auch bei einer längeren Verwendungsdauer einen angenehmen Tragekomfort. Dank eingearbeitetem Nasenbügel und elastischen Ohrschlaufen kann die Hygienemaske individuell an die jeweilige Gesichtsform angepasst werden.
- 3-Schicht Maske
- Optimale Hautverträglichkeit
- Angenehmer Tragekomfort
- Atmungsaktiv
- Passform dank Nasenbügel und Ohrschlaufen
- Meltblown Filter
- 145mm x 90mm
Hygienemasken schützen sowohl den Träger vor Kontamination in der Luft, als auch das Gegenüber. Kinder Masken mit der Grösse 145mm x 90mm, passgenau.
Die Hygienemaske enthält Filtermaterial, das kleinste über die Luft getragene Partikel wie Viren oder Staub herausfiltern kann. Voraussetzung dafür ist das korrekte Tragen und der bestimmungsgemässe Gebrauch der Hygienemaske. Nach dem Anlegen der Hygienemaske dürfen zwischen Gesicht und Maske keine Freiräume entstehen, durch die kontaminierte Luft beim Einatmen die Partikelfiltration umgehen kann. Insbesondere bei Bartträgern ist auf den korrekten Abschluss der Maske – anliegend am Gesicht – zu achten.
Der anpassbare Nasenbügel und die elastischen Ohrgummis, aus weichem Stretchmaterial gefertigt, erhöhen den Tragekomfort und sorgen für sicheren Sitz der Maske. Maske richtig? Maske bequem? Bei Novaletis.com finden Sie auch für Ihre Kinder Masken.
Funktionen der Hygienemaske:Diese Hygienemasken fangen der in der Luft befindlichen Partikel auf.
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Einweg 3-Schicht Kinder Masken
Hygienemasken dienen hauptsächlich dem Schutz vor gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen (wie z.B. Viren, Coronavirus). Der Mund- und Nasenbereich ist vollständig abgedeckt für einen optimalen Schutz.
Achtung: Einweg Hygienemasken müssen regelmässig gewechselt werden und dürfen nicht gewaschen werden.
(Mehr dazu: Wie oft muss eine Schutzmaske gewechselt werden?) Kinder Masken Typ I.
Bietet die Maske Schutz vor dem Coronavirus?
Hygienemasken bieten einen effektiveren Schutz vor Viren als selbstgemachte Schutzmasken und einen bis zu 25-mal effektiveren Schutz als einfache Hygienemasken. Schutz vor dem Coronavirus bieten die Masken nur partiell, deshalb fassen Sie sich bitte nicht ins Gesicht und halten Sie sich an die Anweisungen und Empfehlungen des Bundes.
Hygienemasken reduzieren die infektiösen Aerosole in der Atemluft und können so eine Coronavirus Ansteckung verhindern. Denken Sie an Ihre Kinder und kaufen Sie Kinder Masken bei Novaletis.
Hinweise:
- Die Masken resp. Kinder Masken werden automatisch auf “nicht vorrätig” gesetzt sobald unser Schweizer Lagerbestand aufgebraucht ist.
- Die Maske alleine bietet Ihnen keinen 100% igen Schutz gegen das Coronavirus, fassen Sie sich nicht ins Gesicht und halten Sie sich an die Anweisungen und Empfehlungen des Bundes!
- Hygienemasken passen nicht auf jedes Gesicht. Stellen Sie sicher, dass die Maske dicht am Gesicht liegt. Wenn die Maske Ihr Gesicht nicht effektiv abdichtet, erhalten Sie keinen angemessenen Schutz. Bei einigen Gruppen kann keine komplette Abdichtung erreicht werde. Dazu gehören unter anderem Kinder und Menschen mit Gesichtsbehaarung.
- Halten Sie sich beim Anlegen und Ablegen der Schutzmaske bitte an unsere Empfehlungen.
Novaletis.com kann Ihnen einen besseren Preis unterbreiten bei einer grösseren Bestellmenge. Jetzt anfragen: Grossmengenanfrage ! und Kinder Masken kaufen !
Das Team von Novaletis.com steht Ihnen jederzeit zur Verfügung für allfällige Fragen oder Unklarheiten. Richtigen Mundschutz kaufen !
Hygienemasken, Kinder Masken kaufen und verwenden
Das BAG empfiehlt die Verwendung einer Hygienemaske (chirurgische Maske, OP-Maske) für:
- (Gesundheits-)Fachpersonen, die Patientinnen und Patienten, Heimbewohnerinnen und Heimbewohner oder Kundinnen und Kunden untersuchen und pflegen, und dabei einen Mindestabstand von zwei Metern nicht einhalten können
- Mitarbeitende im Gesundheitswesen, die Dienstleistungen erbringen, die einen engen Kontakt (weniger als zwei Meter Abstand) mit Patientinnen und Patienten, Heimbewohnerinnen und Heimbewohner oder besonders gefährdeten Personen beinhalten (z. B. Zimmerreinigung in Pflegeeinrichtungen oder Wartung von medizinischen Geräten zu Hause).
- Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion1, die aus dem Haus gehen müssen (z.B. für einen Arzttermin). Ohne Hygienemaske muss die symptomatische Person stets einen Abstand von zwei Metern zu anderen Personen wahren.
Kinder Hygienemasken
Personen ab zwölf Jahren müssen im gesamten öffentlichen Verkehr eine Maske resp. Kinder Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen. Die Maskenpflicht gilt auch auf dem Aussendeck von Schiffen. Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen. Ebenso besteht die Maskenpflicht auf allen Linien- und Charterflügen, die in der Schweiz starten oder landen.
Kinder unter zwölf Jahren müssen keine Maske resp. Kinder Masken tragen. Ebenso von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus besonderen Gründen, hauptsächlich medizinischen, keine Masken tragen können. Dazu zählt folgendes: Gesichtsverletzungen, hohe Atemnot, Angstzustände beim Tragen einer Maske und Behinderungen, die das Tragen einer Maske nicht zumutbar oder umsetzbar machen. Um mit Personen zu kommunizieren, die eine Hörbehinderung haben, darf insbesondere das ÖV-Personal die Maske ausziehen.
Kinder können sehr schlecht die Hygienemasken der Erwachsenen tragen. Um den richtigen Schutz auch für unsere Lieben zu gewährleisten gilt hier: den richtigen Mundschutz, nämlich Kinder Masken kaufen !
Detaillierte Angaben finden Sie hier.
Was ist das neue Coronavirus?
Der örtliche Ursprung der Coronavirus-Epidemie in China ist wahrscheinlich ein Markt der zentralchinesischen Stadt Wuhan. Dort wurden nebst Fisch auch Fledermäuse, Schlangen und weitere Wildtiere gehandelt. Das Virus wurde von Tieren, wahrscheinlich von Fledermäusen oder indirekt via Schuppentiere, auf den Menschen übertragen. Seither wird das Virus von Mensch zu Mensch übertragen. Die chinesischen Behörden haben den Markt Anfang Januar 2020 geschlossen.
Das neue Coronavirus, genannt «SARS-CoV-2», gehört zur selben Virusfamilie wie sechs weitere, bereits seit Jahren oder Jahrzehnten beim Menschen bekannte Coronaviren. Dazu gehören vier menschliche Coronaviren. Sie lösen seit jeher meist im Winterhalbjahr Schnupfen und eher milde Erkältungen aus.
Zu den Coronaviren gehören auch:
- das SARS-Virus «SARS-CoV-1», 2003 in Südchina von Zibetkatzen auf Menschen übertragen und
- das MERS-Virus, 2012 auf der Arabischen Halbinsel von Dromedaren auf Menschen übertragen.
SARS und MERS sind schwere akute Atemwegserkrankungen mit einer hohen Sterblichkeitsrate: rund 10 beziehungsweise 35 Prozent. Zum Vergleich: Die Sterblichkeit beim neuen Coronavirus in der Schweiz liegt aktuell bei rund 5 Prozent.
Bei den Coronaviren handelt es sich um behüllte RNS-Viren (RNS = Ribonukleinsäure). Das heisst: Sie haben eine Lipidhülle (einen Fettfilm), die sich durch Seife und Wasser oder durch Desinfektionsmittel auflösen lässt. Dadurch werden die Viren inaktiviert.
Der richtige Mundschutz kann die Verbreitung des Coronavirus vermeiden. Richtigen Mundschutz kaufen !
Quarantänepflicht für Einreisende
Seit dem 6. Juli 2020 müssen alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, während zehn Tagen in Quarantäne. Die Liste der Länder und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Quarantänepflicht für Einreisende.
Erhebung Kontaktdaten bei Einreise
Bei der Einreise in die Schweiz werden teilweise die Kontaktdaten der Reisenden erhoben. Die Kontaktdatenerhebung betrifft alle Flugpassagiere sowie die Passagiere der Reisebusse aus Ländern mit erhöhtem Infektionsrisiko.
Für die Erhebung der Kontaktdaten gibt es zwei Gründe: einerseits ist die Rückverfolgbarkeit gewährleistet, falls es an Bord infektiöse Passagiere gab und eine Übertragung des neuen Coronavirus möglich ist. Andererseits werden die Kontaktdaten von den kantonalen Behörden verwendet, um die Einhaltung der Quarantänepflicht mit Stichproben zu überprüfen.
Aus der Schweiz ins Ausland reisen
Reiseempfehlung aufgrund des neuen Coronavirus
Einreisevorschriften Ihres Ziellandes
Aufgrund der weltweiten Pandemie-Bekämpfung ist das Planen von Auslandsreisen komplexer als zuvor. Die Einreisevorschriften unterscheiden sich von Land zu Land. Einige Staaten halten ihre Grenzen für Reisende weiterhin geschlossen. Andere öffnen sie schrittweise – teils nur für bestimmte Gruppen oder Reisezwecke, teils unter Auflagen. Beispiele für solche Auflagen sind obligatorische Quarantäne, Selbstüberwachung des Gesundheitszustandes oder sehr selten das Vorweisen eines negativen Covid-19-Tests. Auch die Grenzkontrollen werden unterschiedlich gehandhabt. Zudem gilt für alle Länder:
Die Einreisevorschriften können sich aufgrund der epidemischen Entwicklung sehr schnell ändern. Informieren Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Ziellandes, ob die Einreise an diesem Tag ohne Beschränkungen möglich ist oder ob es neue Einreisebestimmungen gibt.
Massnahmen innerhalb des Ziellandes
Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen, haben viele Staaten auch Massnahmen innerhalb des Landes beschlossen, die Sie während Ihres Auslandaufenthaltes beachten müssen. Beispielsweise ist in gewissen Ländern die Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder es herrscht eine Maskenpflicht für bestimmte Orte. Auch über diese Massnahmen informieren die ausländischen Vertretungen in der Schweiz. Konsultieren Sie nach Möglichkeit die Informationsangebote und befolgen Sie die geltenden Regeln und Vorschriften Ihres Ziellandes. Kinder sollten Kinder Masken tragen.
Weitere Empfehlungen
Informationen zur Sicherheit und der politischen Situation an Ihrem Reiseziel finden Sie auf den Internetseiten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA.
Medizinische Empfehlungen zu den einzelnen Zielländern, die nicht mit Covid-19 im Zusammenhang stehen, gelten weiterhin. Informieren Sie sich auf www.safetravel.ch.
Rückkehr Schweizer Staatsangehöriger: Fragen und Antworten zum Thema «Rückreise in die Schweiz» finden Sie auf der Webseite des EDA.
Informationen für einreisende Touristen
Massnahmen innerhalb der Schweiz
Seit dem 6. Juli 2020 gilt im öffentlichen Verkehr in der Schweiz eine Maskenpflicht. Weitere Informationen zu den geltenden Verboten und Pflichten finden Sie auf der Seite Massnahmen und Verordnungen. Selbstverständlich sind immer die aktuellen Massnahmen zu beachten. Kinder sollten Kinder Masken tragen.
Beachten Sie die in der Schweiz geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln. In öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, Geschäften oder Museen müssen Sie die Vorschriften der jeweiligen Schutzkonzepte der Betriebe befolgen. Informationen dazu erhalten Sie vor Ort.
Treten bei Ihnen Krankheitssymptome auf, nachdem Sie in die Schweiz eingereist sind? Nehmen Sie diese ernst und befolgen Sie die Anweisungen auf der Seite Vorgehen bei Krankheitssymptomen. So schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen am besten.
Einreisebestimmungen
Informationen zu Themen der Migration (bspw. Personenfreizügigkeit, Einreisebeschränkungen und -ausnahmen, Visa-Stopp) finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM. Das SEM kann keine Auskunft geben zur Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz.
Maskentragen im Alltag
Grundsätzlich empfehlen wir in allen Situationen: Tragen Sie eine Maske, wenn Sie den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhalten können und wenn kein physischer Schutz vorhanden ist. Mit physischem Schutz ist zum Beispiel eine Trennwand gemeint. Unsere Kinder können bequem Kinder Masken tragen. Diese sind den Gesichtern der Kinder massgefertigt.
Das Tragen von Masken wie auch von Kinder Masken in der Öffentlichkeit dient in erster Linie zum Schutz von anderen Personen. Eine infizierte Person kann bereits zwei Tage vor Auftreten der Symptome ansteckend sein, ohne es zu wissen. Wenn also auf engem Raum alle Personen eine Maske tragen, wird jede Person von den anderen geschützt. Durch das Maskentragen ist kein hundertprozentiger Schutz gewährleistet, jedoch verlangsamt sich so die Ausbreitung des neuen Coronavirus.
Situationen, in welchen wir Ihnen empfehlen, eine Maske zu tragen
Bei körpernahen Dienstleistungen, zum Beispiel im Coiffeursalon oder im Kosmetik-, Massage- und Tattoo-Studio, sollten sowohl Kunden als auch Personal eine Maske tragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern unterschritten wird.
Bei einem Arzt- oder Spitalbesuch empfehlen wir Ihnen eine Maske und für die Kinder die Kinder Masken zu tragen. Informieren Sie sich vorgängig über die Bestimmungen der Einrichtung.
In allen Branchen müssen die Arbeitgeber gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. Solche Massnahmen können auch eine Maskenpflicht beinhalten, zum Beispiel bei Bar- oder Restaurantpersonal.
Novaletis.com empfiehlt: Kinder Masken für Kinder kaufen !
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